Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im folgenden Text der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

 

Allgemeine Bestimmungen

Der Vertrag tritt automatisch bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, per SMS/WhatsApp oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener Praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule Hagen verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und führt die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durch. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

Datenschutz

Fotos und Videoaufnahmen, die während Ihrer Fahrstunden gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Sie berechtigen die Fahrschule, Ihre Personaldaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

Alle Illustrationen ("BTU 1x1" und "PFU 1x1") der Fahrschule, welche elektronisch (i.d.R. per WhatsApp) dem Fahrschüler zur Verfügung gestellt werden, sind geistiges Eigentum der Fahrschule und dürfen weder abfotografiert, noch in irgendeiner Art und Weise kopiert und/oder verbreitet werden.

 

Verkehrskundeunterricht VKU / Absenzen Verkehrskundeunterricht VKU

Der Verkehrskundeunterricht VKU ist obligatorisch und dauert insgesamt 8 Stunden. Er ist unterteilt auf vier Unterrichtsblöcke (Doppellektionen) und ist gemäss den "Weisungen betreffend den Verkehrskundeunterricht" des Bundesamtes für Strassen Astra auf mindestens zwei Tage zu verteilen und  beginnt zwingend mit dem Unterrichtsblock 1. Die Kurssprache ist Walliserdeutsch. Anmeldungen zum Verkehrskundeunterricht VKU müssen schriftlich erfolgen (WhatsApp, SMS oder soziale Netzwerke). Die Anmeldung ist verbindlich und wird nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kursteilnehmer muss zum Zeitpunkt des ersten Kurstages im Besitze eines gültigen, schweizerischen Lernfahrausweises sein (VZV Art.18 Abs.2). Der Lernfahrausweis ist bei allen Kursabenden mitzunehmen. Die Kursgebühren sind am 1. Kurstag zu bezahlen (siehe auch unter "Zahlungsbedingungen"). Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einem Kurs auszuschliessen (Störung des Unterrichts, Verspätung, ausstehendes Kursgeld). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

Es müssen alle 4 Doppellektionen vollumfänglich besucht werden. Fehlt ein Fahrschüler an einem oder mehreren der 4 Doppellektionen, müssen diese nachgeholt werden. Nur wer den Verkehskundeunterricht VKU vollumfänglich besucht hat, ist für die Teilnahme an der Praktischen Führerprüfung berechtigt. Ein vollumfänglich abgeschlossener Verkehrskundeunterricht VKU ist seit dem 01. Januar 2021 unbeschränkt gültig.

 

Fahrzeuge

Grundsätzlich wird der Fahrunterricht aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen erteilt. Ausnahmen sind nur nach besonderer Absprache möglich. Für Lektionen auf privatem Fahrzeug wird keine Reduktion auf die Fahrschulpreise gewährt. Die Praktische Führerprüfung  der Kategorie B wird bei der Fahrschule Hagen ausschliesslich mit einem Fahrzeug mit Doppelpedalen durchgeführt.

 

Unterrichtstarif / Lektionsdauer

Die Unterrichtstarife sowie auch die Lektionsdauer haben den durch Aushang in der Fahrschule (Theorielokal) und der Preisliste, welche auf der Homepage der Fahrschule Hagen ersichtlich ist, bekanntgegebenen Preisen und Zeiten zu entsprechen. Werden diese geändert, gelten automatisch die neuen Tarife und Zeiten, auch wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. 

 

Absenzen oder Ausfall Fahrlektionen / Praktische Führerprüfung

Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde verschuldet oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit vollumfänglich nachzuholen. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten, so geht die Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich ohne sich zu melden um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die Fahrschule kann in diesem Fall das Entgelt für die ausgefallenen Fahrstunden verlangen. Kann der Fahrschüler  eine vereinbarte Fahrstunde nicht wahrnehmen, so ist die Fahrschule hiervon unverzüglich zu unterrichten, spätestens jedoch mindestens 48 Stunden vor dem Termin. Bei späterer Absage ist die Fahrschule berechtigt, die versäumten Fahrstunden vollumfänglich zu verrechnen. Bei Unfall oder Krankheit werden die Fahrstunden bei Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses selbstverständlich nicht verrechnet. 

Müssen Fahrstunden auf Grund einer Erkrankung des Fahrlehrers, eines kurzfristig eingetretenen, technischen Defekts des Fahrschulfahrzeugs, eines kurz zuvor entstandenen Unfalls oder einer Strassensperrung von der Fahrschule abgesagt werden, so stehen dem Fahrschüler keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Die Fahrschule wird sich darum bemühen, bereits gebuchte Lektionen schnellstmöglich nachzuholen. 

Erscheint ein Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, so hat er das Entgelt für die Prüfung und evtl. für ihn verauslagte Gebühren zu zahlen, es sei denn, es trifft ihn kein Verschulden.

 

Ausschluss vom Unterricht / Bussen

Der Fahrschüler darf am Unterricht nicht teilnehmen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht. Bestehen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, wird kein Unterricht durchgeführt. Der Fahrschüler hat in diesen Fällen immer das volle Entgelt zu bezahlen. 

Durch grobes Verschulden des Fahrschülers erhobene Ordnungsbussen werden, abhängig vom Ausbildungsstand, dem Fahrschüler vollumfänglich verrechnet.

 

Abschluss der Ausbildung / Anmelden zur Praktischen Führerprüfung

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschliessen, wenn er davon überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Fahrschüler, welche das gesamte Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und genügend Leistung zeigen, begleitet die Fahrschule Hagen sehr gerne an die Praktische Führerprüfung. Da die Anmeldefrist bis zu einigen Wochen betragen kann, ist die Fahrschule bemüht, frühzeitig einen Prüfungsplatz zu ergattern. Zu diesem Zeitpunkt ist der Fahrschüler noch nicht ganz prüfungsreif. Mit dem eingeplanten Perfektionstraining nach der Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung wird der Fahrschüler optimal darauf vorbereitet. Fahrschüler, welche nach der Anmeldung zur Praktischen Führerprüfung durch den Fahrlehrer das Perfektionstraining "schwänzen", werden wieder abgemeldet. Dies kann auch kurzfristig und mit Kostenfolge für den Fahrschüler passieren (z.B. Prüfungsgebühren, Fahrstunden).

Fahrschüler haben jederzeit das Recht sich selbst an eine erste oder zweite Praktische Führerprüfung anzumelden und diese mit ihrem Privatwagen und einer Begleitperson zu "versuchen". Dies geht bis zu einer allfälligen dritten Prüfung. Dann muss die Fahrschule mit Stempel und Unterschrift dem Verkehrsexperten versichern, dass der Fahrschüler die komplette Ausbildung absolviert hat und prüfungsreif ist. Erst dann ist der Fahrschüler berechtigt, an einer dritten Praktischen Führerprüfung teilzunehmen. In diesem Fall entscheidet ausschliesslich der Fahrlehrer über die Prüfungsreife.

Die Praktische Führerprüfung der Kategorie B kann in Gamsen oder in Sitten abgelegt werden. Die Entscheidung über den Prüfungsort wird vom Fahrschüler gefällt. 

Kann der Fahrschüler den Prüfungstermin nicht wahrnehmen, so hat er die Fahrschule hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bis 7 Werktage vor dem Prüfungstermin ist es möglich, einen Termin kostenlos zu verschieben. Später kann keine Verschiebung mehr vorgenommen werden und somit ist die Prüfungsgebühr (ausser bei Krankheit/Unfall oder höherer Gewalt) zu bezahlen. 

Die Praktische Führerprüfung wird ausschliesslich mit einem Fahrzeug mit Doppelpedalen, i.d.R. mit dem Fahrschulauto, abgelegt. Ausnahmen: Kontrollfahrten für Ausländer in Visp und Kat. BPT Code 121 (Taxiprüfung).

 

Administrationspauschale und Versicherungsbeitrag

Pro Fahrschüler wird bei Beginn der Fahrausbildung ein einmaliger Pauschalbetrag für die Administration und ein Versicherungsbeitrag gemäss Aushang in der Fahrschule (Theorielokal) und der Preisliste, welche auf der Homepage der Fahrschule Hagen ersichtlich ist, verrechnet, unabhängig von der Anzahl Fahrlektionen. Darin enthalten sind Leistungen, welche ausserhalb des eigentlichen Fahrunterrichts erbracht werden: u.a. Ausbildungsberatung, Anmeldung(en) zur Theorie- und/oder Praktischen Führerprüfung, Administrationsarbeiten (z.B. Anmeldung Verkehrskundeunterricht VKU im SARI; Führen der Ausbildungskarte, Mails, Nachrichten, Telefongespräche etc.) sowie ein Beitrag an den Versicherungskosten. Das Entgelt für die Administrationspauschale und den Versicherungsbeitrag ist bei der ersten Fahrstunde oder spätestens nach den ersten 10 Fahrstunden (oder bei Aufforderung) zu bezahlen. 

Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der offiziellen Praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule versichert. Ausnahmen sind Fahrten, die nicht mit Fahrzeugen der Fahrschule Hagen durchgeführt werden. Ausserdem behält sich die Versicherung in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen, Medikamentenmissbrauch sowie bei Übermüdung.

Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Lehrfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

 

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsaufforderung geschieht per WhatsApp. Wird das Entgelt nicht fristgerecht (10 Tage) bezahlt, stellt die Fahrschule eine Zahlungserinnerung per Post aus. Wird das Entgelt wieder nicht fristgerecht (10 Tage ab Datum Poststempel) bezahlt, stellt die Fahrschule per Einschreiben eine letzte Mahnung aus. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt CHF 20.-. Wird auf die letzte Mahnung wiederum nicht fristgerecht (10 Tage ab Datum Poststempel) reagiert, leitet die Fahrschule eine Betreibung ein. Die Fahrschule ist berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen (5% p.a.) zu verrechnen. Inkassokosten für die Eintreibung von Forderungen durch ein Inkassobüro bzw. auf dem Rechtsweg werden dem Schuldner vollumfänglich weiterverrechnet.

Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken, entweder BAR, per E-BANKING oder per TWINT. In allen Fällen bekommt der Fahrschüler eine Quittung als PDF per WhatsApp. 

Zusätzliche Kosten, die anfallen, wie Bewilligungskarte(n), Theorieprüfung(en), Lernfahrausweis(e), der Verkehrsexperte bei der Praktischen Führerprüfung(en) und der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) werden direkt von der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) in Rechnung gestellt.

Soweit nichts anderes vereinbart, wird das Entgelt jeweils bei Bezug der Leistung fällig, d.h. die Basistheorie bei Bezug der VIP-Card, der Basistheorieunterricht BTU am Kursabend, der Verkehrskundeunterricht VKU am ersten Kursabend und die Administrationspauschale und der Versicherungsbeitrag bei der ersten praktischen Fahrstunde oder spätestens nach den ersten 10 Fahrstunden (oder bei Aufforderung). Die Praktischen Fahrstunden werden während oder spätestens nach jeweils je 10 Fahrstunden (oder bei Aufforderung) fällig. Es sind immer jeweils 10 Fahrstunden zu bezahlen, insbesondere dann, wenn die Fahrausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Vor der Praktischen Führerprüfung, also bei der letzten Fahrstunde, werden dann noch die restlichen Fahrstunden plus das Entgelt für die Praktische Führerprüfung fällig. Wird das fällige Entgelt nicht bezahlt, so kann die Fahrschule eine Fortsetzung der Ausbildung wie auch die Anmeldung zur Prüfung verweigern. Spätestens am Prüfungstag ist die gesamte Restschuld fällig, ansonsten ist der Fahrlehrer berechtigt, die Begleitung an die Praktische Führerprüfung bis zum Ausgleich der Forderungen zu verweigern. Die hierfür entstandenen Auslagen (Vorbereitung Praktische Führerprüfung; Rechnung Prüfungsgebühr DSUS) werden noch zusätzlich fällig.

Des Weiteren ist es für die Praktische Führerprüfung zwingend notwendig, einen Stempel plus Unterschrift des Fahrlehrers/Fahrschule für den besuchten Verkehrskundeunterricht VKU sowie die Bestätigung der Autobahnsausbildung (falls die Praktische Führerprüfung in Gamsen absolviert wird)  auf dem Lernfahrausweis zu haben.  Beides bekommt der Fahrschüler bei seiner letzten Fahrstunde vor der ersten Praktischen Führerprüfung, sofern alle offenen Beträge beglichen worden sind. 

Falls das Entgelt erst nach der Praktischen Führerprüfung (nur in Ausnahmefällen und nach Absprache) bezahlt wird, muss dies innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Datum der Praktischen Führerprüfung geschehen.

Bei vorzeitiger Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Fahrschüler (unter Angabe von Gründen) hat die Fahrschule Anspruch auf Erstattung aller bis anhin getätigten Dienstleistungen. Es besteht seitens des Fahrschülers kein Recht auf die vollständige Version des "PFU 1x1" per WhatsApp, sondern nur auf alle Illustrationen bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Die Fahrschule ist berechtigt, die Bestätigung des Verkehrskundeunterrichts VKU erst dann abzugeben, wenn alle ausstehenden Forderungen vollumfänglich beglichen worden sind. Des Weiteren kann die Fahrschule die Registernummer des Fahrschülers bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Forderungen benutzen. Die Fahrschule verpflichtet sich, sobald alle ausstehenden Dienstleistungen vollständig bezahlt worden sind, die Registernummer des Fahrschülers unverzüglich aus seinem System (SARI) zu löschen.

 

Gutscheine

Alle Gutscheine der Fahrschule Hagen sind persönlich und können nicht an andere übertragen werden. Gutscheine sind nur gültig mit Unterschrift der Fahrschule. Fälschungen werden strafrechtlich verfolgt. Gültigkeit der Gutscheine: 10 Jahre ab Ausstelldatum. Bei Nichteinlösen der Gutscheine werden diese nicht ausbezahlt. Gutscheine, welche von der Fahrschule Hagen selber abgegeben werden, also nicht gekauft worden sind, sind nur gültig, wenn die komplette Ausbildung (Theorie und Praxis) bei der Fahrschule Hagen absolviert wird. Die Gutscheine werden immer am Schluss der Ausbildung bei der letzten Zahlung verrechnet.

 

Gültigkeit

Diese AGB (Version 1. 6) treten per 01.01.2021 in Kraft und ersetzen die vorige Version. Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrige Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB. Die Fahrschule Hagen behält sich das Recht vor, diese AGB künftig zu ändern oder zu ergänzen.

 

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule ist das "Schweizer Recht" anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

 

 

Mit der Anmeldung anerkennt der Fahrschüler diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei allfälligen Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Ursprungsdatum AGB  01.07.2002

Revisionsdatum AGB  01.01.2021

Version 1. 6